Kompetent und kundenorientiert
Für jede Baumaßnahme muss zur Sicherung des Verkehrs und für die vorübergehende Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen bei der zuständigen Behörde ein entsprechender Antrag eingereicht werden.
- Antrag auf verkehrsrechtliche Anordnung/Jahresanordnungen
- Antrag für die Errichtung von vorübergehenden Halteverbotszonen
- Antrag auf Erlaubnis zum Befahren von Fußgängerzonen
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